Ehrenamt 1862

Unser Ehrenamt. Lange Tradition.

Aus den Statuten der Bonner Turner-Feuerwehr vom 10.9.1862 dazu:

„Die Mitglieder können aus ihrer Arbeit
im Dienste der Stadt keinen Rechtsanspruch
gegen dieselbe herleiten, sondern finden ihren
Lohn nur in der Ehre, einem Institut anzugehören,
welches der Aufopferung für das Gemeinwohl dient.“